Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hypnosestudios Augsburg.

Hypnose Studio Augsburg – Markus Schuh · Stand: 23. Juli 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Einbeziehung

(1) Vertragspartner und Anbieter ist: Markus Schuh, Einzelunternehmer, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Hypnose Studio Augsburg", Robert-Koch-Straße 8, 86343 Königsbrunn, Telefon 08231 4018677, E-Mail m.schuh@hypnose-studio-augsburg.de, USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE206837730 – nachfolgend „Anbieter".

(2) Der Anbieter übt eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich Coaching und Mentaltraining aus. Diese Tätigkeit unterliegt keiner besonderen berufsrechtlichen Regelung, keiner Kammerzugehörigkeit und keiner behördlichen Zulassungspflicht. Zur Abgrenzung von der Ausübung der Heilkunde wird auf § 3 verwiesen.

(3) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über entgeltliche Coaching- und Mentaltraining-Sitzungen zwischen dem Anbieter und der Klientin bzw. dem Klienten (nachfolgend „Klient"), unabhängig davon, ob der Vertrag über das Online-Buchungssystem, telefonisch oder persönlich zustande kommt.

(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Das Angebot richtet sich an Verbraucher.

(5) Einbeziehung. Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter vor Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist, die zumutbare Kenntnisnahme ermöglicht und der Klient einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB):
a) Online-Buchung: Die AGB sind im Buchungsablauf verlinkt und abrufbar. Der Klient bestätigt vor Absenden durch ein Auswahlkästchen die Kenntnisnahme. Ohne Bestätigung ist keine Buchung möglich.
b) Telefonische Buchung: Der Anbieter weist im Telefonat auf die AGB hin, nennt die Internetadresse und bietet die Übersendung in Textform vor der Terminzusage an.
c) Persönliche Buchung: Die AGB werden vor der Terminzusage in ausgedruckter Form vorgelegt und auf Wunsch ausgehändigt.
In allen Fällen erhält der Klient die AGB zusätzlich mit der Terminbestätigung in Textform.

(6) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

(7) Abweichende Bedingungen des Klienten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt in Textform zu.

(8) Es gilt jeweils die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Änderungen wirken nicht zurück.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Klienten, ein Angebot abzugeben.

(2) Bei der Online-Buchung wählt der Klient Leistung, Termin und Dauer und gibt die abgefragten Daten ein. Vor dem Absenden werden alle Angaben in einer Übersicht angezeigt.

(3) Eingaben können bis zum Absenden jederzeit eingesehen, korrigiert oder der Vorgang abgebrochen werden (§ 312i BGB).

(4) Mit Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen" gibt der Klient ein verbindliches Angebot ab (§ 312j Abs. 3 BGB). Er ist daran drei Werktage gebunden.

(5) Der Zugang wird unverzüglich elektronisch bestätigt. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme; ein Vertrag kommt dadurch nicht zustande.

(6) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter durch gesonderte Terminbestätigung in Textform annimmt oder mit der Leistung beginnt.

(7) Bei telefonischer oder persönlicher Buchung kommt der Vertrag mit der mündlichen Terminzusage zustande; die anschließende Bestätigung in Textform ist deklaratorisch.

(8) Der Anbieter stellt die Vertragsbestätigung spätestens vor der ersten Sitzung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung (§ 312f Abs. 2 BGB), beigefügt: diese AGB, die Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular sowie Angaben zu Leistung, Dauer, Termin und Gesamtpreis inkl. USt.

(9) Der Vertragstext wird gespeichert und mit der Bestätigung übersandt; die AGB sind zusätzlich jederzeit auf der Internetseite abrufbar.

(10) Vertragssprache ist Deutsch.

(11) Vor Vertragsschluss kann der Anbieter den Abschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bereits geleistete Zahlungen werden binnen 14 Tagen erstattet.

(12) Nach Vertragsschluss kann sich der Anbieter nur aus sachlichem Grund lösen. Sachliche Gründe sind abschließend:
a) fehlende Volljährigkeit bzw. fehlende Einwilligung der Sorgeberechtigten;
b) Vorliegen von Anhaltspunkten nach § 3 Abs. 7 (Verweisungsregel);
c) eine vom Anbieter nicht zu vertretende Verhinderung (Erkrankung, Unfall, Unbenutzbarkeit der Räume, höhere Gewalt);
d) unrichtige oder unvollständige Angaben des Klienten, die für die Durchführung wesentlich sind;
e) erkennbarer Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln oder ein Zustand, der die Durchführung ausschließt;
f) Bedrohung, Beleidigung oder Belästigung oder erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung trotz Abmahnung.
Der Anbieter erklärt die Lösung unverzüglich in Textform unter Angabe des Grundes; im Fall c) bietet er zunächst einen Ersatztermin an.

(13) Bei Lösung nach Absatz 12 werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen binnen 14 Tagen vollständig und kostenfrei über dasselbe Zahlungsmittel erstattet. Teilweise erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

§ 3 Leistungsgegenstand, Abgrenzung zur Heilkunde

(1) Der Anbieter erbringt Leistungen aus den Bereichen Coaching, Mentaltraining und Entspannung, insbesondere:
a) Anleitung von Entspannungs- und Trancetechniken einschließlich Hypnose als Methode der Entspannung und mentalen Selbstregulation,
b) Übungen zur Aufmerksamkeitslenkung, Selbstwahrnehmung und zum Umgang mit Anspannung,
c) Klärung und Verfolgung persönlicher, beruflicher oder sportlicher Ziele,
d) Stärkung von Motivation, Konzentration, Selbstvertrauen und eigenen Ressourcen,
e) Begleitung von Veränderungsvorhaben im Sinne persönlicher Weiterentwicklung.
Die Sitzungsdauer beträgt in der Regel zwischen 35 und 120 Minuten. Ort ist die Praxis des Anbieters, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Keine Ausübung der Heilkunde. Der Anbieter ist weder Arzt noch Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut noch Heilpraktiker. Er verfügt weder über eine Approbation noch über eine Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz. Der Anbieter übt keine Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 HeilprG aus. Seine Leistungen sind nicht darauf gerichtet, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperliche bzw. seelische Beschwerden festzustellen, zu heilen oder zu lindern. Er stellt keine Diagnosen, gibt keine medizinischen, psychotherapeutischen oder pharmakologischen Einschätzungen ab und beurteilt den Gesundheitszustand nicht.

(3) Die Leistungen ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Abklärung, Diagnostik oder Behandlung und keine Leistung eines Heilpraktikers. Bei gesundheitlichen Beschwerden ist ärztlicher oder psychotherapeutischer Rat einzuholen. Eine begleitende Inanspruchnahme erfolgt in eigener Verantwortung und sollte mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt abgestimmt werden.

(4) Der Klient wird ärztlich verordnete Arzneimittel nicht eigenmächtig absetzen, unterbrechen, austauschen oder in der Dosierung verändern. Der Anbieter erteilt hierzu weder Empfehlungen noch Anweisungen und ist dazu weder befugt noch bereit.

(5) Der Vertrag ist ein Dienstvertrag (§ 611 BGB), kein Werkvertrag. Geschuldet ist die fachgerechte, sorgfältige Erbringung der Sitzung, nicht ein bestimmter Erfolg.

(6) Ein bestimmtes Ergebnis wird weder geschuldet noch zugesagt. Die Wirkung hängt maßgeblich von individuellen Voraussetzungen und der Eigenaktivität des Klienten ab. Angaben zur voraussichtlichen Anzahl oder Dauer von Sitzungen sind unverbindliche Erfahrungswerte. Erfahrungsberichte Dritter begründen keinen Anspruch auf einen vergleichbaren Verlauf.

(7) Ausschluss- und Verweisungsregel. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass beim Klienten eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegen könnte, nimmt der Anbieter die Zusammenarbeit nicht auf bzw. beendet sie und verweist an eine Ärztin/einen Arzt, eine Psychotherapeutin/einen Psychotherapeuten oder eine Heilpraktikerin/einen Heilpraktiker. Bei Anhaltspunkten für eine akute Gefährdung ist unverzüglich der Notruf 112 zu verständigen; ergänzend ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117, Telefonseelsorge 0800 111 0 111. Eine Nichtaufnahme oder Beendigung nach diesem Absatz ist keine Pflichtverletzung, sondern Ausdruck der gesetzlichen Grenzen der Tätigkeit nach Absatz 2.

(8) Mitwirkung (Obliegenheiten). Der Klient sollte erforderliche Informationen mitteilen, pünktlich erscheinen, nicht unter Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln erscheinen, nach der Sitzung eine angemessene Zeit für die Rückkehr in den wachen Alltagszustand einplanen und vereinbarte Übungen eigenverantwortlich umsetzen. Diese Mitwirkungshandlungen sind Obliegenheiten, keine einklagbaren Vertragspflichten. Der Anbieter kann eine Sitzung abbrechen oder nicht beginnen, wenn ihre sinnvolle Durchführung dadurch nicht möglich ist.

(9) Die Auswahl und Ausgestaltung der Methoden bestimmt der Anbieter nach fachlichem Ermessen unter Berücksichtigung der Ziele des Klienten. Der Klient kann die Fortsetzung einer einzelnen Übung jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(10) Die Leistungen sind keine Leistungen der Krankenversicherung, Beihilfe oder eines sonstigen Kostenträgers; eine Erstattung besteht nicht. Da keine Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG vorliegt, unterliegen die Leistungen der Umsatzsteuer; alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

§ 4 Ausschlussgründe, Aufklärung, Mitwirkung

(1) Absolute Ausschlussgründe. Sitzungen werden nicht durchgeführt bei:
a) Psychosen jeder Ausprägung, insbesondere Schizophrenie und schizoaffektiven Zustandsbildern;
b) wahnhaften Störungen und halluzinatorischem Erleben;
c) manischen oder hypomanen Episoden sowie bipolaren Zustandsbildern in akuter Phase;
d) dissoziativer Identitätsstörung und anderen schweren dissoziativen Zustandsbildern;
e) Epilepsie und sonstigen Anfallsleiden;
f) akuter Intoxikation durch Alkohol, Drogen oder zentral wirksame Substanzen sowie Erscheinen unter deren Einfluss;
g) bestehenden Abhängigkeitserkrankungen, solange keine ärztlich begleitete Stabilisierung erfolgt ist;
h) akuter Suizidalität oder akuter Fremdgefährdung.

(2) Relative Einschränkungen. Nur nach vorheriger ärztlicher Rücksprache und gesonderter Absprache möglich bei: niedrigem Blutdruck/Kreislaufschwäche; Herz- und Kreislauferkrankungen; Schwangerschaft; schweren depressiven Episoden sowie Angst- und Belastungszuständen erheblichen Ausmaßes; Einnahme zentral wirksamer Medikamente; sonstigen erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

(3) Anamnese- und Aufklärungsbogen. Vor der ersten Sitzung führt der Anbieter ein Vorgespräch und legt einen gesonderten Anamnese- und Aufklärungsbogen vor, der außerhalb dieser Bedingungen auszufüllen und zu unterzeichnen ist. Diese AGB enthalten selbst keine Erklärung über gesundheitliche Umstände und keine Bestätigung erhaltener Aufklärung.

(4) Der Klient ist gehalten, die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und alle erkennbar bedeutsamen Umstände mitzuteilen. Änderungen (neue Beeinträchtigungen, Schwangerschaft, geänderte Medikation) sind unaufgefordert vor der nächsten Sitzung mitzuteilen.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, eine Sitzung nicht zu beginnen, zu unterbrechen oder zu beenden, wenn ein Ausschlussgrund vorliegt, eine erforderliche ärztliche Rücksprache fehlt, der Klient erkennbar unter Einfluss steht, erkennbar überfordert ist oder sich zeigt, dass das Anliegen ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Abklärung bedarf. Eine begonnene Sitzung wird anteilig nach tatsächlich in Anspruch genommener Zeit abgerechnet; wird sie nicht begonnen, entsteht kein Honoraranspruch, sofern der Grund nicht auf unrichtigen Angaben des Klienten beruht.

(6) Akute Krisen. Der Anbieter erbringt keine Krisen-, Notfall- oder Bereitschaftsleistungen und ist außerhalb vereinbarter Termine nicht erreichbar. In akuten Krisen gilt: Notruf 112, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117, Telefonseelsorge 0800 111 0 111 / 0800 111 0 222 / 116 123, für Kinder und Jugendliche 116 111.

§ 5 Hinweise nach der Sitzung

(1) Nach einer Sitzung können vorübergehend auftreten: Müdigkeit, Benommenheit, verlängerter Übergang in den wachen Alltagszustand, verringerte Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit, Schwindel oder Kreislaufreaktionen sowie ein Durchbrechen von Gefühlen. In den Stunden und Tagen danach kann es zu verstärktem Nachspüren, lebhaften Träumen oder Veränderungen des Schlafverhaltens kommen.

(2) Der Anbieter empfiehlt eine Ruhephase von mindestens 15 Minuten und stellt hierfür auf Wunsch einen Sitzplatz zur Verfügung. Der Klient wird gebeten, sich vor dem Verlassen der Praxis zu vergewissern, dass er sich wieder wach, klar und orientiert fühlt.

(3) Ob der Klient nach der Sitzung ein Fahrzeug führt, Maschinen bedient oder vergleichbare Tätigkeiten ausübt, entscheidet er eigenverantwortlich nach eigener Einschätzung seines Zustands. Der Anbieter empfiehlt, damit bis zum sicheren Wiedererlangen der vollen Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit zu warten.

(4) Eine ärztlich verordnete Medikation darf nicht aufgrund der Sitzung verändert werden. Änderungen erfolgen ausschließlich nach Rücksprache mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt.

(5) Treten belastende oder ungewöhnliche Zustände auf, wird um Rückmeldung gebeten. In akuten Fällen gilt § 4 Abs. 6.

§ 6 Honorar, Preise, Zahlung

(1) Sämtliche Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % sowie alle sonstigen Preisbestandteile. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.

(2) Es gilt die Preisliste in der bei Buchung angezeigten Fassung. Sie ist Vertragsbestandteil und wird mit der Buchungsbestätigung in Textform übermittelt. Maßgeblich für alle daran anknüpfenden Ansprüche – insbesondere die Ausfallvergütung nach § 7 – ist ausschließlich der dort ausgewiesene Betrag.

(3) Das Honorar bemisst sich nach der gebuchten Sitzungsart, nicht nach der tatsächlichen Dauer. Eine kürzere oder längere Dauer führt weder zu einer Erhöhung noch zu einer Minderung. Derzeit gelten insbesondere: Sitzung bis einschließlich 14 Jahre 169,00 € (inkl. 19 % USt), Sitzung ab 15 Jahren 189,00 € (inkl. 19 % USt).

(4) Das Honorar ist nach Erbringung der Sitzung am Sitzungstag fällig (§ 614 BGB). Eine Vorleistungspflicht besteht nicht; Vorkasse wird nicht verlangt. Abweichendes gilt nur für ausdrücklich gekennzeichnete Pakete und Gutscheine.

(5) Die Zahlung kann nach Wahl des Klienten erfolgen: a) bar gegen Quittung, b) per EC-/Girocard oder Kreditkarte am Terminal, c) per Überweisung innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung. Für keine Zahlungsart wird ein Entgelt erhoben.

(6) Bei Zahlungsverzug (§ 286 BGB) ist der offene Betrag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 1 BGB). Mahnkosten werden ausschließlich in tatsächlich angefallener, nachgewiesener Höhe berechnet; eine Kostenpauschale wird nicht erhoben. Dem Klienten bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

(7) Der Klient kann mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben uneingeschränkt bestehen.

(8) Der Klient erhält für jede Sitzung eine Rechnung mit den Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG (u. a. fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Leistungszeitpunkt, Art der Leistung, Nettoentgelt, Steuersatz und Steuerbetrag). Bei Beträgen bis 250,00 € kann eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV ausgestellt werden. Auf Wunsch erfolgt die Übermittlung elektronisch als PDF.

(9) Der Anbieter rechnet ausschließlich unmittelbar mit dem Klienten ab. Eine Direktabrechnung mit Krankenversicherungen, Beihilfestellen, Berufsgenossenschaften oder Arbeitgebern findet nicht statt. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob ein Dritter Kosten erstattet. Eine Stundung bis zur Entscheidung eines Dritten erfolgt nicht.

§ 7 Termine, Absage, Ausfallvergütung

(1) Bestellpraxis. Der Anbieter arbeitet ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung; eine offene Sprechstunde findet nicht statt. Mit der Terminvereinbarung wird der Zeitraum exklusiv reserviert und nicht anderweitig vergeben.

(2) Der Klient ist verpflichtet, den vereinbarten Termin wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen bzw. zu verlegen.

(3) Kostenfreie Absage bis 48 Stunden vorher. Ein Termin kann bis spätestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen abgesagt oder verlegt werden. Die Absage ist formfrei möglich (E-Mail, SMS/Messenger, telefonisch – auch auf den Anrufbeantworter – oder über die Stornofunktion des Buchungssystems). Maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter.

(4) Ausfallvergütung. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gerät der Klient mit der Annahme der Dienstleistung in Verzug. Der Anbieter behält seinen Vergütungsanspruch nach § 615 Satz 1 BGB und muss sich nach § 615 Satz 2 BGB anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt. Ersparte Aufwendungen werden pauschal mit 20 % angesetzt. Es gilt:

Zeitpunkt des Zugangs der AbsageAusfallvergütung
früher als 48 Stunden vor Sitzungsbeginn0 % (kostenfrei)
weniger als 48, mindestens 24 Stunden vorher50 % des Sitzungshonorars
weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterscheinen80 % des Sitzungshonorars

(5) Der Anbieter ist verpflichtet, sich in zumutbarem Umfang um eine anderweitige Vergabe des frei gewordenen Termins zu bemühen. Gelingt sie ganz oder teilweise, entfällt der Anspruch entsprechend. Auf Verlangen erteilt der Anbieter Auskunft über seine Bemühungen.

(6) Dem Klienten bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein Ausfall oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. In diesem Fall entfällt die Ausfallvergütung oder ermäßigt sich entsprechend.

(7) Ausnahme bei unverschuldeter Verhinderung. Eine Ausfallvergütung wird nicht berechnet, wenn der Klient den Termin aus einem nicht zu vertretenden Grund nicht wahrnehmen konnte und dies unverzüglich mitteilt – insbesondere akute Erkrankung oder Unfall, Todesfall im engen persönlichen Umfeld, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt. Der Anbieter kann einen geeigneten Nachweis verlangen; in Zweifelsfällen entscheidet er zugunsten des Klienten.

(8) Vorrang des Widerrufsrechts. Übt der Klient ein Widerrufsrecht nach § 8 wirksam und fristgerecht aus, entsteht kein Anspruch auf Ausfallvergütung.

(9) Verspätetes Erscheinen. Erscheint der Klient verspätet, endet die Sitzung gleichwohl zum vorgesehenen Zeitpunkt; das vereinbarte Honorar bleibt in voller Höhe geschuldet. Der Anbieter nutzt die verbleibende Zeit bestmöglich und kann im Einzelfall freiwillig verlängern.

(10) Absage durch den Anbieter. Kann der Anbieter einen Termin nicht wahrnehmen, informiert er unverzüglich und bietet mindestens zwei Ersatztermine an. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden geleistete Zahlungen binnen 14 Tagen vollständig erstattet.

(11) Pakete, Gutscheine.
a) Für die Absage einzelner Termine gilt dieser § 7 entsprechend.
b) Pakete und Gutscheine sind ab Vertragsschluss bzw. Ausstellung mindestens drei Jahre gültig. Kürzere Verfallfristen werden nicht vereinbart.
c) Gutscheine sind frei übertragbar, sofern nicht ausdrücklich personalisiert; auch dann ist eine Übertragung mit Zustimmung möglich, die nicht ohne sachlichen Grund verweigert wird.
d) Bei vorzeitiger Beendigung werden die in Anspruch genommenen Sitzungen zum Einzelpreis abgerechnet und der überschießende Betrag binnen 14 Tagen erstattet.

(12) Jederzeitiges Kündigungsrecht (§ 627 BGB). Die Leistungen sind Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen. Der Vertrag kann daher von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Dieses Recht kann durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen werden. Der Anbieter kann nur den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen (§ 628 Abs. 1 BGB); bei Paketen ist der auf noch nicht erbrachte Sitzungen entfallende Teil zurückzuzahlen. Ein Verfall bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag im Fernabsatz (§ 312c BGB) – insbesondere über das Online-Buchungssystem, per E-Mail oder telefonisch – oder außerhalb der Geschäftsräume (§ 312b BGB) geschlossen wurde. Wird der Vertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien in den Geschäftsräumen geschlossen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB). Sie beginnt nicht, bevor der Anbieter ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht unterrichtet hat.

(3) Der Anbieter beruft sich ausdrücklich nicht auf den Ausnahmetatbestand des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Das Widerrufsrecht besteht daher uneingeschränkt.

(4) Der Widerruf kann durch eindeutige Erklärung erfolgen (Brief, E-Mail), über das Muster-Widerrufsformular sowie über die elektronische Widerrufsfunktion nach Absatz 7. Eine Begründung ist nicht erforderlich; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(5) Vorzeitiger Leistungsbeginn und Wertersatz. Soll die Sitzung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist stattfinden, ist ein ausdrückliches Verlangen des Klienten erforderlich; der Anbieter holt dieses im Buchungsprozess gesondert ein und bestätigt es in Textform. Widerruft der Klient danach, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB), anteilig bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis. Ohne ausdrückliches Verlangen und ohne ordnungsgemäße Belehrung schuldet der Klient keinen Wertersatz.

(6) Erlöschen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Klient a) ausdrücklich zugestimmt und b) gleichzeitig bestätigt hat, dass er das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei Paketen erlischt es erst mit vollständiger Erbringung sämtlicher Sitzungen.

(7) Elektronische Widerrufsfunktion (§ 356a BGB). Für über die Online-Benutzeroberfläche geschlossene Verträge stellt der Anbieter eine elektronische Widerrufsfunktion bereit, erreichbar unter hypnose-studio-augsburg.de/widerruf. Sie umfasst eine ständig verfügbare, hervorgehobene Schaltfläche „Vertrag widerrufen", eine Eingabemaske (Name, Angaben zur Identifizierung des Vertrages, E-Mail-Adresse, optionale Mitteilung), eine Bestätigungsschaltfläche „Widerruf bestätigen" sowie eine unverzügliche Empfangsbestätigung per E-Mail mit Datum und Uhrzeit des Eingangs. Die Möglichkeit, den Widerruf auf anderem Wege zu erklären, bleibt bestehen.

(8) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen der §§ 355 ff., 357a BGB entsprechend der beigefügten Widerrufsbelehrung.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen – für jeden Grad der Fahrlässigkeit.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter unbeschränkt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen.

(3) Unberührt bleibt die Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach sonstigen zwingenden Vorschriften.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Klient regelmäßig vertrauen darf – insbesondere die sorgfältige Durchführung der Sitzung einschließlich der ordnungsgemäßen Rückführung in den wachen Alltagszustand, die Beachtung der Ausschlussgründe nach § 4 sowie die Wahrung der Vertraulichkeit.

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Klienten ist damit nicht verbunden.

(6) Mitverschulden. § 254 BGB bleibt unberührt. Beruht ein Schaden ganz oder teilweise darauf, dass der Klient Angaben im Anamnesebogen unrichtig oder unvollständig gemacht, eine mitzuteilende Änderung nicht mitgeteilt, einen Ausschlussgrund verschwiegen oder Hinweise nach § 5 nicht beachtet hat, ist dieser Beitrag bei der Bemessung des Ersatzanspruchs zu berücksichtigen. Dies ist kein Haftungsausschluss und keine Haftungsbegrenzung; die Darlegungs- und Beweislast trägt der Anbieter.

(7) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislastverteilung zu Lasten des Klienten findet durch diesen Vertrag nicht statt.

§ 10 Minderjährige Klientinnen und Klienten

(1) Sitzungen mit Minderjährigen werden erst ab einem Alter von sechs Jahren angeboten.

(2) Bei Minderjährigen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Anbieter und den sorgeberechtigten Personen zustande. Die minderjährige Person ist nicht Vertragspartner und kann weder verbindlich buchen noch mit befreiender Wirkung zahlen. Buchungen ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter sind unverbindlich; ein Honoraranspruch entsteht nicht.

(3) Erforderlich ist die Einwilligung aller sorgeberechtigten Personen. Die buchende Person versichert, im Einvernehmen mit allen weiteren Sorgeberechtigten zu handeln. Der Anbieter kann verlangen, dass alle Sorgeberechtigten unterzeichnen oder in Textform zustimmen.

(4) Steht die elterliche Sorge nur einer Person zu, ist dies mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Bis zum Nachweis kann die Sitzung zurückgestellt werden.

(5) Bestehen erkennbare Anhaltspunkte für fehlendes Einvernehmen oder widerspricht eine sorgeberechtigte Person, findet keine Sitzung statt; ein Honoraranspruch entsteht nicht. Der Anbieter beteiligt sich nicht an Auseinandersetzungen über Sorge- oder Umgangsrecht, erstellt keine Stellungnahmen für Gerichte oder Behörden und tritt nicht als sachverständige Person auf.

(6) Vetorecht des Kindes. Die Sitzung setzt zusätzlich die Zustimmung der minderjährigen Person selbst voraus, soweit sie nach ihrer natürlichen Einsichtsfähigkeit Art, Ablauf und Bedeutung erfassen kann. Der Anbieter erläutert Ablauf und Inhalt altersgerecht. Lehnt das Kind ab, äußert es Widerwillen oder bricht es ab, wird die Sitzung nicht begonnen bzw. sofort beendet – auch wenn die Sorgeberechtigten eingewilligt haben. Ein Drängen findet nicht statt.

(7) Anwesenheit. Bei Kindern unter 14 Jahren findet das Vorgespräch stets im Beisein mindestens einer sorgeberechtigten Person statt. Ob die Sitzung selbst in deren Beisein stattfindet, wird vorher ausdrücklich vereinbart; eine sorgeberechtigte Person kann ihre Anwesenheit jederzeit verlangen. Findet die Sitzung ohne Anwesenheit statt, hält sich die sorgeberechtigte Person in der Nähe auf, bleibt telefonisch erreichbar und holt das Kind persönlich ab. Bei Kindern unter 14 Jahren ist die selbstständige An- und Abreise ausgeschlossen. Die getroffene Regelung wird festgehalten und gegengezeichnet.

(8) Die Angaben nach § 4 werden bei Minderjährigen von den sorgeberechtigten Personen gemacht; sie füllen den Anamnese- und Aufklärungsbogen aus und unterzeichnen ihn.

(9) Mit Minderjährigen findet ausdrücklich keine aufdeckende, aufarbeitende, regressive oder rückführende Arbeit statt. Insbesondere unterbleiben gezielte Erinnerungssuche, das Nacherleben belastender Erlebnisse, Altersregressionen sowie suggestive Fragen nach zurückliegenden Geschehnissen. Berichtet ein Kind von sich aus über belastende Erlebnisse, nimmt der Anbieter dies ohne vertiefende Nachfragen entgegen und verweist gemäß Absatz 11.

(10) Themenbeschränkung. Die Arbeit mit Minderjährigen ist auf ressourcen- und zielorientierte Alltagsanliegen beschränkt: Konzentration und Aufmerksamkeit beim Lernen; Anspannung vor Prüfungen, Referaten, Vorspielen oder Wettkämpfen; Selbstvertrauen und Umgang mit Lampenfieber; Schlafgewohnheiten und Einschlafrituale; Motivation, Zielsetzung, sportliches oder musisches Mentaltraining; Umgang mit Alltagsanspannung. Ein Bezug zu Krankheiten wird nicht hergestellt; Anliegen mit Krankheitsbezug werden nicht angenommen.

(11) Geht das Anliegen über Absatz 10 hinaus, verweist der Anbieter auf Kinder- und Jugendärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Stadt und des Landkreises Augsburg sowie schulpsychologische Dienste.

(12) Ergeben sich gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, erörtert der Anbieter dies mit den Sorgeberechtigten, soweit der Schutz des Kindes nicht entgegensteht, und wirkt auf geeignete Hilfen hin. Bei akuter Gefahr wendet er sich an Jugendamt oder Polizei.

(13) Im Übrigen gelten die §§ 1 bis 9 sowie §§ 11 bis 13 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Klienten die sorgeberechtigten Personen treten.

§ 11 Ton-, Video- und Bildaufnahmen

(1) Aufnahmen erfolgen ausschließlich mit vorheriger, ausdrücklicher und in Textform erteilter Einwilligung.

(2) Heimliche Aufnahmen sind beiden Seiten untersagt. Weder Anbieter noch Klient noch Begleitpersonen dürfen ohne Kenntnis und Einwilligung der anderen Seite aufzeichnen. Das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes (§ 201 StGB) und unbefugte Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich (§ 201a StGB) sind strafbar. Mobiltelefone sind während der Sitzung auszuschalten oder stumm zu schalten.

(3) Eine Einwilligung bezeichnet Art, Anlass, Zweck, Speicherort, Speicherdauer und die Frage der Kopie-Herausgabe. Aufnahmen werden nur zum genannten Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

(4) Die Einwilligung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerruflich; vorhandene Aufnahmen werden danach unverzüglich gelöscht. Nachteile entstehen nicht.

(5) Eine Verwendung für Werbung, Referenzen oder Veröffentlichungen setzt eine gesonderte, ausdrücklich als solche bezeichnete Einwilligung voraus. Sie ist freiwillig, keine Voraussetzung für die Leistung und jederzeit widerrufbar.

(6) Aufnahmen von Minderjährigen setzen die Einwilligung aller Sorgeberechtigten sowie die Zustimmung der minderjährigen Person selbst voraus. Eine Verwendung von Aufnahmen Minderjähriger für Werbezwecke findet nicht statt.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Der Anbieter behandelt alle Informationen vertraulich. Diese Zusage ist eine vertragliche Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) und besteht auch nach Vertragsende zeitlich unbegrenzt fort. Der Anbieter ist Einzelunternehmer und beschäftigt keine Mitarbeitenden; ausgenommen sind weisungsgebundene technische Dienstleister (Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO).

(2) Gesundheitsbezogene Angaben sind besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO). Sie werden ausschließlich auf Grundlage einer gesondert erteilten, ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) verarbeitet. Diese Einwilligung wird nicht durch diese AGB erteilt, sondern in einem eigenständigen Dokument eingeholt. Sie ist freiwillig, keine Bedingung für den Vertrag und jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widerruflich (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

(3) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung in Textform oder soweit gesetzlich bzw. behördlich/gerichtlich vorgeschrieben. Darüber hinaus nur, soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten oder Behörden erforderlich ist (Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO), beschränkt auf das erforderliche Mindestmaß. Eine öffentliche Offenlegung – etwa als Reaktion auf Bewertungen im Internet – ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Anbieter wird weder bestätigen noch bestreiten, dass eine bestimmte Person Leistungen in Anspruch genommen hat.

(4) Offenlegung. Der Anbieter ist kein Angehöriger eines in § 203 StGB aufgeführten Berufs. Daraus folgt: Er unterliegt keiner strafbewehrten Schweigepflicht nach § 203 StGB, hat kein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO, § 383 ZPO) und seine Unterlagen genießen keinen Beschlagnahmeschutz (§ 97 StPO). Wird er als Zeuge geladen, ist er grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Er wird die betroffene Person in einem solchen Fall unverzüglich informieren, soweit dies möglich ist, und die Offenlegung auf das rechtlich Gebotene beschränken.

(5) Online-Terminbuchung. Der Anbieter setzt den Dienst „Cituro" der Cituro GmbH, Peter-Dörfler-Straße 30, 86199 Augsburg, ein, die als Auftragsverarbeiterin nach Art. 28 DSGVO weisungsgebunden tätig ist. Der Klient wird gebeten, im Freitextfeld keine gesundheitsbezogenen Angaben einzutragen. Eine Buchung ist jederzeit auch telefonisch oder per E-Mail möglich. Die Online-Buchung ist Minderjährigen nicht gestattet.

(6) Dokumentation und Aufbewahrung. Der Anbieter führt in erforderlichem Umfang eine Dokumentation (Stammdaten, Termine, Zielvereinbarungen, Verlaufsnotizen). Aufbewahrung: Verlaufsdokumentation zehn Jahre nach der letzten Sitzung; bei zu diesem Zeitpunkt minderjährigen Klienten beginnt die Frist mit Vollendung des 18. Lebensjahres; Rechnungsunterlagen zehn Jahre (§ 147 AO, § 14b UStG). Danach werden die Daten gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet.

(7) Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist Markus Schuh, Hypnose Studio Augsburg, Robert-Koch-Straße 8, 86343 Königsbrunn, Telefon 08231 4018677, E-Mail m.schuh@hypnose-studio-augsburg.de.

(8) Rechte. Es bestehen die Rechte auf Auskunft (Art. 15 DSGVO; die erste Kopie ist unentgeltlich), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21) sowie auf Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3). Anfragen sind formfrei an die Kontaktdaten nach Absatz 7 zu richten und werden spätestens innerhalb eines Monats beantwortet. Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach.

(9) Die vollständigen Informationen nach Art. 13 DSGVO ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzinformation (in der Praxis einsehbar, auf Wunsch in Textform, im Internet unter hypnose-studio-augsburg.de/datenschutz).

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Verbraucherstreitbeilegung. Der Anbieter beschäftigt keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; eine Informationspflicht nach § 36 Abs. 1 VSBG besteht daher nach § 36 Abs. 3 VSBG nicht. Rein informatorisch: Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Allgemein zuständige Stelle wäre die Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Der Anbieter bittet, Beanstandungen zunächst unmittelbar an ihn zu richten.

(2) Form von Erklärungen. Erklärungen des Klienten – insbesondere Terminabsagen, Kündigungen, Widerrufe, Rügen und Einwilligungen – bedürfen höchstens der Textform (§ 126b BGB); ausreichend ist eine E-Mail. Eine strengere Form wird nicht verlangt. Der Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung kann formlos erklärt werden. Der Klient wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation Sicherheitsrisiken birgt; auf Wunsch erfolgt die Kommunikation telefonisch oder postalisch.

(3) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Klient seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender verbraucherschützender Vorschriften des Aufenthaltsstaates entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).

(4) Gerichtsstand. Ist der Klient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters (§ 38 Abs. 1 ZPO). Gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht; insoweit verbleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen.

(5) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.

(6) Änderungen. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung; spätere Änderungen wirken nicht auf bestehende Verträge. Eine Änderung bestehender Verträge bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung; eine Zustimmung durch Schweigen wird nicht vereinbart.

(7) Stand. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand 23. Juli 2026 und sind unter hypnose-studio-augsburg.de/agb abrufbar.

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08231 - 40 18 677
Robert-Koch-Str. 8, 86343 Königsbrunn
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